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Die Anmeldungen sind bis zum 31. März erforderlich, um am 1. August des Jahres die Ausbildung beginnen zu können.
Es besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie Ende Mai die Bestätigung sowie die Mitteilung, an welcher Schule Sie zugelassen worden sind.
Die Anmeldung kann im Schulbüro erfolgen!
Folgende Unterlagen sind im Orginal im Büro der auszubildenden Schule abzugeben:
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Sind die Unterlagen dann nicht komplett, wird dieses als Abmeldung angesehen und der freigewordene Platz wird an Nachrücker von der Warteliste vergeben.
Das Abschlusszeugnis muss sofort nach dem Erhalt nachgereicht werden.