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Das bedeutet:
- Die von der Schule entwickelte Gliederungs- und Verfahrensordnung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Schülerinnen und Schülern die Mitwirkung und Beteiligung an schulischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. Die Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte werden wahrgenommen, ausgeschöpft und aktiv umgesetzt.
- Die Schulleitung arbeitet transparent und setzt sich für einen fairen Interessenausgleich ein. Sie pflegt im Sinne der Gliederungs- und Verfahrensordnung einen partnerschaftlichen Umgang mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Personalvertretung und den Schülerinnen und Schülern. Fürsorge und gegenseitige Achtung prägen ihren Umgangsstil.
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