Allgemeine Informationen |
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Sie richten Maschinen oder Anlagen ein, rüsten diese um und bedienen sie. Ob bei Werkzeug-, Textil-, Druckmaschinen oder verfahrenstechnischen Anlagen für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie: Maschinen- und Anlagenführer/innen bereiten Arbeitsabläufe vor, überprüfen Maschinenfunktionen an Prüfständen und nehmen die Maschinen in Betrieb. Zudem inspizieren sie in regelmäßigen Abständen die Betriebsbereitschaft der Maschinen, warten und reparieren diese. Dabei füllen sie beispielsweise Öle, Kühl- und Schmierstoffe nach, tauschen Verschleißteile wie Dichtungen, Filter oder Schläuche aus und stellen das Spiel beweglicher Teile neu ein. Ferner überwachen sie den Produktionsprozess und bedienen und steuern den Materialfluss. Außerdem führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch.
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Ablauf und Dauer der Ausbildung |
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| Während einer dualen Ausbildung werden Maschinen- und Anlagenführer/innen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Der Unterricht an der G17 findet in Fachklassen zweimal pro Halbjahr für drei bis vier Wochen als Blockunterricht statt. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Die angehenden Maschinen- und Anlagenführer/innen lernen gemeinsam mit den Auszubildenden des drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes Industriemechaniker/innen. Einen eigenen Rahmenlehrplan gibt es daher nicht. |
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