Aufnahmevoraussetzungen |
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| Mindestvoraussetzung ist ein guter Hauptschulabschluss. Die meisten Auszubildenden bringen jedoch einen Realschulabschluss bzw. weitergehende Schulabschlüsse mit.
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Anmeldung |
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Eine Anmeldung zum Berufschulunterricht erfolgt firmenseitig, da der Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungsfirma abgeschlossen wird. Anmeldeformular zur Berufsschule |
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Zwischenprüfung |
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| Die Zwischenprüfung findet im 4. Halbjahr statt. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. | |
Prüfung |
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Grundsätzlich gilt: Die Handelskammer organisiert alle Prüfungen. Die Abschlussprüfung findet nach 3 Jahren statt, wobei der theoretische Teil der Prüfung in der G17 durchgeführt wird und der praktische Teil im Rahmen eines Arbeitsauftrages in den Firmen erstellt wird. Der Arbeitsauftrag wird von den Auszubildenden dokumentiert und dem Prüfungsausschuss präsentiert.
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